Maklerprovision: Welche Regeln gelten beim Immobilienkauf?

Wer Maklerprovision zahlt, hängt von Immobilienart, Käufer und Vertragsgestaltung ab. Eine pauschale Aussage „immer der Käufer“ oder „immer je zur Hälfte“ ist zu ungenau.

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Das Wichtigste in Kürze

Wer Maklerprovision zahlt, hängt von Immobilienart, Käufer und Vertragsgestaltung ab. Eine pauschale Aussage „immer der Käufer“ oder „immer je zur Hälfte“ ist zu ungenau.

Welche Fragen müssen zuerst geklärt werden?

Prüfen Sie, ob eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus verkauft wird und ob der Käufer als Verbraucher handelt. Außerdem ist wichtig, ob beide Parteien einen Maklervertrag schließen oder nur eine Seite Auftraggeber ist. Erst danach lässt sich die Kostenverteilung sinnvoll einordnen.

Bei Grundstücken, Mehrfamilienhäusern oder gewerblichen Konstellationen darf die bekannte Regel für Wohnungskäufe nicht ungeprüft übertragen werden. Lassen Sie sich die für Ihren Vertrag maßgebliche Grundlage erklären.

Was gilt bei Tätigkeit für beide Parteien?

Im Anwendungsbereich der §§ 656b und 656c BGB dürfen sich die Parteien gegenüber dem Makler nur in gleicher Höhe verpflichten. Die Vorschrift legt damit nicht einen allgemein gültigen Provisionsprozentsatz fest. Die konkrete Höhe gehört in die Vereinbarung.

Was gilt, wenn nur eine Seite den Makler beauftragt?

Nach § 656d BGB muss der Auftraggeber bei einer vereinbarten Kostenübernahme durch die andere Partei mindestens in gleicher Höhe verpflichtet bleiben. Der Erstattungsanspruch wird erst nach Zahlung des Auftraggebers und entsprechendem Nachweis fällig. Voraussetzung ist auch hier der passende gesetzliche Anwendungsbereich.

Welche Angaben sollten im Vertrag klar sein?

Achten Sie auf Leistungsumfang, Berechnungsgrundlage, Höhe einschließlich Umsatzsteuer und Fälligkeitsbedingungen. Klären Sie, ob die Provision als Prozentsatz oder Betrag beschrieben wird. Bewahren Sie Angebot, Vertrag und ergänzende Absprachen zusammen auf.

Ein Vergleich sollte nicht nur die Zahl betrachten. Welche Unterlagen werden vorbereitet? Wer führt Besichtigungen durch? Wie werden Interessenten qualifiziert? Welche Leistungen sind ausdrücklich nicht enthalten? Schriftliche Klarheit verhindert unterschiedliche Erwartungen.

Wie gehört die Provision in meine Kostenplanung?

Käufer berücksichtigen ihre vertragliche Belastung zusätzlich zum Kaufpreis. Verkäufer planen ihre eigene Verpflichtung beim Nettoerlös ein. Nutzen Sie dafür die Ratgeber zu Kaufnebenkosten und Verkaufskosten. Bei Unsicherheiten zur Wirksamkeit einer Klausel ist eine rechtliche Prüfung sinnvoll.

Zahlen aus einem fremden Inserat sind kein Angebot für Ihren eigenen Auftrag. Fragen Sie bei EDEL IMMOBILIEN nach einer konkreten Leistungsvereinbarung, die zur Immobilie und gewünschten Begleitung passt.

Ihre Checkliste für den nächsten Schritt

  • Immobilienart und Verbraucherstatus klären
  • Ein- oder zweiseitige Beauftragung unterscheiden
  • Bruttobetrag und Berechnung verstehen
  • Fälligkeit und Nachweise prüfen
  • Kosten im Gesamtbudget berücksichtigen

Häufige Fragen

Gibt es einen gesetzlich festen Provisionssatz?

Die genannten Vorschriften bestimmen keinen einheitlichen Prozentsatz. Maßgeblich sind zulässige vertragliche Vereinbarungen.

Gilt die Teilungsregel für jedes Grundstück?

Nein. Die Regeln beziehen sich auf die gesetzlich definierten Fälle. Ein unbebautes Grundstück muss gesondert eingeordnet werden.

Quellen und fachliche Einordnung

Redaktionsstand: 13.09.2026. Rechtliche und steuerliche Hinweise dienen der Orientierung; die Prüfung Ihres Einzelfalls gehört in die zuständige Fachberatung.

Was bedeutet das für Ihre Immobilie?

Simone Edel bespricht mit Ihnen, welche Unterlagen und Eigenschaften für Ihre nächsten Schritte wichtig sind.

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