Ein Alleinauftrag ist eine Vereinbarung, mit der ein Eigentümer einen Makler für die Vermarktung exklusiv beauftragt. Welche Bindungen damit verbunden sind, hängt vom Vertrag ab. Insbesondere die Abgrenzung zum qualifizierten Alleinauftrag und die Behandlung eigener Interessenten sollten ausdrücklich geklärt werden.
Warum ist die Vertragslektüre wichtiger als die Überschrift?
Die Bezeichnung allein erklärt noch nicht sämtliche Rechte und Pflichten. Prüfen Sie Laufzeit, Leistungsumfang, Kündigung, eigene Verkaufsaktivitäten und mögliche Vergütungsfolgen. Lassen Sie erläutern, wie mit Interessenten umzugehen ist, die sich direkt beim Eigentümer melden. Wichtig ist außerdem, welche konkreten Vermarktungsmaßnahmen der Makler übernehmen soll und wie der Eigentümer über den Verlauf informiert wird. Eine exklusive Zusammenarbeit sollte organisatorisch klar sein, damit nicht mehrere widersprüchliche Angebote und Preisangaben entstehen.
Vereinfachtes Beispiel
Ein Eigentümer erhält während der Vertragslaufzeit eine Anfrage aus dem Bekanntenkreis. Statt vorschnell einen provisionsfreien Eigenverkauf anzunehmen, prüft er die vereinbarte Behandlung solcher Fälle und stimmt das weitere Vorgehen ab.
Häufige Frage
Darf ich bei einem Alleinauftrag immer selbst verkaufen?
Das lässt sich aus dem Wort allein nicht zuverlässig beantworten. Die konkrete Ausgestaltung und ihre rechtliche Wirksamkeit müssen geprüft werden.
Vertiefung
Privat verkaufen oder Makler beauftragen?
Quelle
Quellenstand: 13.09.2026. Fachliche Grundlage zum Begriff. Die konkrete Vertragsgestaltung ist gesondert zu prüfen.
