Die Auflassungsvormerkung ist eine Eintragung im Grundbuch, die den Anspruch des Käufers auf Eigentumsübertragung sichert. Sie macht den Käufer noch nicht zum Eigentümer. Ihre Aufgabe ist es, den gesicherten Anspruch gegen bestimmte spätere beeinträchtigende Verfügungen zu schützen.
Welche Rolle spielt die Vormerkung bei der Abwicklung?
Zwischen Beurkundung und Eigentumsumschreibung liegen regelmäßig weitere Schritte. Die Vormerkung dient dazu, den Käufer in dieser Phase abzusichern. Ihre Eintragung kann zu den Voraussetzungen gehören, an die der Vertrag die Kaufpreisfälligkeit knüpft. Ob alle Voraussetzungen erfüllt sind, ergibt sich nicht allein aus dem Vorhandensein dieser Eintragung. Lesen Sie deshalb die vertraglichen Regelungen und die Mitteilung der Notarstelle gemeinsam. Eine Vormerkung ersetzt weder eine Finanzierungszusage noch die Prüfung von Grundstücksrechten oder des Gebäudezustands.
Vereinfachtes Beispiel
Nach der Beurkundung wird die Vormerkung eingetragen. Der Käufer wartet trotzdem die vereinbarte Fälligkeitsmitteilung ab, weil weitere Voraussetzungen für die Zahlung zu erfüllen sein können.
Häufige Frage
Bin ich mit der Vormerkung bereits Eigentümer?
Nein. Der gesicherte Anspruch ist vom vollzogenen Eigentumswechsel zu unterscheiden. Lassen Sie sich den Stand der Abwicklung von der Notarstelle erläutern.
Vertiefung
Immobilie verkaufen: Ablauf und Entscheidungen
Quelle
Quellenstand: 13.09.2026. Fachliche Grundlage zum Begriff. Die konkrete Vertragsgestaltung ist gesondert zu prüfen.
