Ein Notaranderkonto ist ein von einer Notarin oder einem Notar geführtes Konto zur treuhänderischen Verwahrung von Geld. Es ist nicht automatisch Bestandteil jedes Immobilienkaufs. Ob eine Verwahrung zulässig und erforderlich ist, hängt von den gesetzlichen Voraussetzungen und der konkreten Abwicklung ab.
Warum wird der Kaufpreis häufig anders abgewickelt?
Ein Immobilienkauf kann durch abgestimmte Fälligkeitsvoraussetzungen und direkte Zahlungen an die vorgesehenen Empfänger abgewickelt werden. Ein Anderkonto ist daher kein pauschales Qualitätssiegel und keine frei wählbare Abkürzung. Die Notarstelle muss prüfen, ob ein berechtigtes Sicherungsinteresse und die weiteren Voraussetzungen vorliegen. Käufer und Verkäufer sollten den Zahlungsweg aus dem Vertrag entnehmen. Abweichende Kontodaten oder spontane Zahlungsanweisungen sind vor einer Überweisung über einen verlässlich bekannten Kontakt mit der Notarstelle zu klären.
Vereinfachtes Beispiel
Eine Vertragspartei erwartet, dass jeder Kaufpreis zunächst auf ein Notarkonto fließt. Im Entwurf ist jedoch eine direkte Zahlung nach Fälligkeitsmitteilung vorgesehen. Die Beteiligten lassen sich diesen Ablauf erklären, statt einen anderen Zahlungsweg zu unterstellen.
Häufige Frage
Brauche ich für jeden Hauskauf ein Notaranderkonto?
Nein. Die konkrete notarielle Gestaltung und die gesetzlichen Voraussetzungen entscheiden. Fragen Sie nach dem vorgesehenen Zahlungs- und Sicherungsablauf.
Vertiefung
Hausverkauf: Wie lange dauern die einzelnen Phasen?
Quelle
Quellenstand: 13.09.2026. Fachliche Grundlage zum Begriff. Die konkrete Vertragsgestaltung ist gesondert zu prüfen.
