Der Besitzübergang beschreibt beim Immobilienkauf die Übernahme der tatsächlichen Sachherrschaft, typischerweise durch die vereinbarte Übergabe. Er ist vom Eigentumsübergang im Grundbuch zu unterscheiden. Im Vertrag wird häufig zugleich geregelt, ab wann Nutzen, Lasten und Risiken zugeordnet werden.
Was sollte bei der Übergabe dokumentiert werden?
Halten Sie Datum, übergebene Schlüssel, Zählerstände und erhaltene Unterlagen fest. Auch vereinbartes Inventar und erkennbare Abweichungen gehören in das Protokoll. Das Protokoll ersetzt den Kaufvertrag nicht. Entscheidend ist, ob die dort vereinbarten Voraussetzungen für die Übergabe erfüllt sind. Eine Nutzung vor dem regulären Übergabetermin sollte ausdrücklich geregelt werden, damit Versicherung, Kosten, Haftung und Rückabwicklung nicht ungeklärt bleiben. Die bloße Herausgabe eines Schlüssels kann praktische und rechtliche Folgen haben und sollte nicht beiläufig erfolgen.
Vereinfachtes Beispiel
Die Parteien vereinbaren die Übergabe nach Eingang des Kaufpreises. Erst danach werden Schlüssel, Zählerstände und Unterlagen gemeinsam dokumentiert. Die spätere Eigentumsumschreibung ist ein weiterer Schritt.
Häufige Frage
Sind Besitz und Eigentum dasselbe?
Nein. Besitz betrifft die tatsächliche Herrschaft, Eigentum die rechtliche Zuordnung. Beide können im Abwicklungsprozess zu unterschiedlichen Zeitpunkten übergehen.
Vertiefung
Immobilie verkaufen: Ablauf und Entscheidungen
Quelle
Quellenstand: 13.09.2026. Fachliche Grundlage zum Begriff. Die konkrete Vertragsgestaltung ist gesondert zu prüfen.
