Eine Löschungsbewilligung ist die erforderliche Zustimmung des betroffenen Berechtigten zur Löschung eines Grundbuchrechts. Beim Hausverkauf spielt sie beispielsweise bei einer Grundschuld eine Rolle. Die Bewilligung allein bedeutet noch nicht, dass das Recht im Grundbuch bereits gelöscht ist.
Warum reicht die Rückzahlung des Kredits nicht als Nachweis?
Kreditforderung und eingetragenes Sicherungsrecht sind zu unterscheiden. Auch nach Rückzahlung eines Darlehens kann eine Grundschuld im Grundbuch stehen. Für die Löschung sind die notwendigen Erklärungen und das Grundbuchverfahren zu beachten. Welche Unterlagen im konkreten Fall gebraucht werden und ob Besonderheiten wie ein Grundschuldbrief hinzukommen, klärt die Notarstelle. Bewahren Sie vorhandene Erklärungen sorgfältig auf und prüfen Sie frühzeitig, ob sie vollständig sind. Fehlende Unterlagen können die Verkaufsabwicklung erschweren.
Vereinfachtes Beispiel
Ein Eigentümer hat den Kredit längst getilgt, aber die Grundschuld nicht löschen lassen. Vor dem Verkauf wird geprüft, welche Erklärung der Bank vorliegt und welche weiteren Schritte erforderlich sind. Der aktuelle Grundbuchstand wird dabei nicht aus dem Kontostand abgeleitet.
Häufige Frage
Muss jede abbezahlte Grundschuld sofort gelöscht werden?
Das ist eine Frage der konkreten Gestaltung. Vor einer Entscheidung sollten Nutzen, Kosten und eine mögliche weitere Verwendung mit den zuständigen Fachstellen besprochen werden.
Vertiefung
Verkaufskosten planen: Nettoerlös statt Wunschpreis
Quelle
Quellenstand: 13.09.2026. Fachliche Grundlage zum Begriff. Die konkrete Vertragsgestaltung ist gesondert zu prüfen.
