Lastenfreistellung bedeutet im Immobilienkauf, dass das Grundstück von denjenigen Belastungen befreit wird, die der Käufer nach dem Vertrag nicht übernehmen soll. Welche Rechte betroffen sind und wie die Freistellung abgesichert wird, muss im konkreten Vertrag und in der notariellen Abwicklung geklärt werden.
Welche Belastungen werden tatsächlich beseitigt?
Ein Grundbuch kann verschiedene Rechte enthalten. Manche werden im Zuge des Verkaufs gelöscht, andere ausdrücklich übernommen. Eine allgemeine Aussage, das Grundstück sei „lastenfrei“, sollte deshalb nicht ohne Blick in die Unterlagen verwendet werden. Bei einer noch bestehenden Finanzierung werden Bank, Ablösebetrag und erforderliche Erklärungen in die Abwicklung einbezogen. Die Lastenfreistellung ist außerdem nicht mit der Zusicherung gleichzusetzen, dass das Gebäude keine Mängel hat. Auch öffentlich-rechtliche Fragen müssen gesondert betrachtet werden.
Vereinfachtes Beispiel
Im Grundbuch steht eine Grundschuld zugunsten der bisherigen Bank. Der Kaufvertrag sieht vor, dass der Käufer sie nicht übernimmt. Die Notarstelle stimmt die Voraussetzungen ab, unter denen die Bank die benötigte Erklärung zur Freigabe erteilt.
Häufige Frage
Werden beim Verkauf alle Grundbucheinträge gelöscht?
Nein. Maßgeblich ist die vereinbarte Behandlung jedes relevanten Rechts. Bestimmte Rechte können bestehen bleiben und vom Käufer übernommen werden.
Vertiefung
Verkaufskosten planen: Nettoerlös statt Wunschpreis
Quelle
Quellenstand: 13.09.2026. Fachliche Grundlage zum Begriff. Die konkrete Vertragsgestaltung ist gesondert zu prüfen.
