Maklercourtage ist eine andere Bezeichnung für die Maklerprovision. Sie ist die vereinbarte Vergütung für die einschlägige Maklerleistung, wenn die rechtlichen und vertraglichen Voraussetzungen des Vergütungsanspruchs erfüllt sind. Höhe, Zahlungspflicht und Fälligkeit müssen aus dem konkreten Vertrag hervorgehen.
Welche Vereinbarungen sollten Sie prüfen?
Klären Sie, wer den Makler beauftragt, welche Leistung vereinbart ist und unter welchen Voraussetzungen eine Zahlung entsteht. Für bestimmte Käufe von Wohnungen und Einfamilienhäusern durch Verbraucher gelten besondere Regeln zur Provisionsverteilung. Diese Regeln dürfen nicht ungeprüft auf jedes Grundstück, Gewerbeobjekt oder Mehrfamilienhaus übertragen werden. Auch die Frage, ob ein Betrag Umsatzsteuer enthält, gehört zu einem verständlichen Preisvergleich. Eine allgemeine Prozentangabe auf einer Internetseite ersetzt nicht die Prüfung der konkreten Vereinbarung.
Vereinfachtes Beispiel
Zwei Angebote nennen unterschiedliche Provisionssätze. Die Eigentümer vergleichen zusätzlich Leistungsumfang, Berechnungsgrundlage, Steuerangabe und Vertragsbedingungen. Erst dadurch wird erkennbar, welche Kosten in der jeweiligen Konstellation entstehen können.
Häufige Frage
Gibt es einen überall gleichen gesetzlichen Provisionssatz?
Ein pauschal für jeden Immobilienverkauf geltender Satz lässt sich daraus nicht ableiten. Maßgeblich sind die zulässige Vereinbarung und die anwendbaren gesetzlichen Regeln.
Vertiefung
Maklerprovision: Verteilung bei Kauf und Verkauf
Quelle
Quellenstand: 13.09.2026. Fachliche Grundlage zum Begriff. Die konkrete Vertragsgestaltung ist gesondert zu prüfen.
